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Peppol-BIS-3.0-Regeln

PEPPOL-EN16931-R020: Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich

Was diese Regel verlangt

Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich.

BeispielPeppol BIS 3.0

Eine Rechnung, aufgebaut wie eine gültige — bis auf diesen Unterschied:

<cac:Party>
  <cac:PostalAddress>
    <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
    <cac:Country>
      <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
    </cac:Country>
  </cac:PostalAddress>
  <cac:PartyLegalEntity>
    <cbc:RegistrationName>Seller Co</cbc:RegistrationName>
  </cac:PartyLegalEntity>
  <cac:Contact>
    <cbc:Name>Support</cbc:Name>
    <cbc:Telephone>+49 30 0000000</cbc:Telephone>
    <cbc:ElectronicMail>support@seller.example</cbc:ElectronicMail>
  </cac:Contact>
</cac:Party>

Der Validator meldet: Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich und im Dokument nicht enthalten.

So beheben Sie es

Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers in der Rechnung.

Häufige Fragen

Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R020?
Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich. Die Regel gilt für Peppol BIS 3.0.
Wie behebe ich PEPPOL-EN16931-R020?
Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers in der Rechnung. In UBL ist das Element /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cbc:EndpointID.

Gilt in diesen Profilen

  • Peppol BIS 3.0

Elementpfad

  • Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34)UBL /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cbc:EndpointIDCII /CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/SellerTradeParty/URIUniversalCommunication/URIIDAbgeleitet aus dem, was der CII-Parser von WorkAlio akzeptiert — einen CII-Writer gibt es noch nicht, daher ist dieser Pfad nicht so unabhängig geprüft wie der UBL-Pfad.