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Peppol-BIS-3.0-Regeln
PEPPOL-EN16931-R020: Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich
Was diese Regel verlangt
Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich.
BeispielPeppol BIS 3.0
Eine Rechnung, aufgebaut wie eine gültige — bis auf diesen Unterschied:
<cac:Party>
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
<cac:PartyLegalEntity>
<cbc:RegistrationName>Seller Co</cbc:RegistrationName>
</cac:PartyLegalEntity>
<cac:Contact>
<cbc:Name>Support</cbc:Name>
<cbc:Telephone>+49 30 0000000</cbc:Telephone>
<cbc:ElectronicMail>support@seller.example</cbc:ElectronicMail>
</cac:Contact>
</cac:Party>Der Validator meldet: Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich und im Dokument nicht enthalten.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers in der Rechnung.
Häufige Fragen
- Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R020?
- Das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ist erforderlich. Die Regel gilt für Peppol BIS 3.0.
- Wie behebe ich PEPPOL-EN16931-R020?
- Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Verkäufers in der Rechnung. In UBL ist das Element /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cbc:EndpointID.
Gilt in diesen Profilen
- Peppol BIS 3.0
Elementpfad
- Elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34)UBL /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cbc:EndpointIDCII /CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/SellerTradeParty/URIUniversalCommunication/URIIDAbgeleitet aus dem, was der CII-Parser von WorkAlio akzeptiert — einen CII-Writer gibt es noch nicht, daher ist dieser Pfad nicht so unabhängig geprüft wie der UBL-Pfad.