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Peppol-BIS-3.0-Regeln
PEPPOL-EN16931-R010: Das Feld Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ist erforderlich
Was diese Regel verlangt
Das Feld Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ist erforderlich.
BeispielPeppol BIS 3.0
Eine Rechnung, aufgebaut wie eine gültige, mit einer Ausnahme:
<cac:Party>
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Hamburg</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>20095</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
<cac:PartyLegalEntity>
<cbc:RegistrationName>Buyer Co</cbc:RegistrationName>
</cac:PartyLegalEntity>
</cac:Party>Der Validator meldet: Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ist erforderlich und im Dokument nicht enthalten.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Käufers in der Rechnung.
Häufige Fragen
- Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R010?
- Das Feld Elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ist erforderlich. Die Regel gilt für Peppol BIS 3.0.
- Wie behebe ich PEPPOL-EN16931-R010?
- Ergänzen Sie das Feld Elektronische Adresse des Käufers in der Rechnung. In UBL ist das Element /Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cbc:EndpointID.
Gilt in diesen Profilen
- Peppol BIS 3.0
Elementpfad
- Elektronische Adresse des Käufers (BT-49)UBL /
Invoice/ cac:AccountingCustomerParty/ cac:Party/ cbc:EndpointIDCII / CrossIndustryInvoice/ SupplyChainTradeTransaction/ ApplicableHeaderTradeAgreement/ BuyerTradeParty/ URIUniversalCommunication/ URIIDAbgeleitet aus dem, was der CII-Parser von WorkAlio akzeptiert. Da WorkAlio CII noch nicht schreiben kann, ist dieser Pfad nicht so unabhängig geprüft wie der UBL-Pfad.