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Kernregeln der EN 16931
BR-08: Das Feld Anschrift des Verkäufers (BG-5) ist erforderlich
Was diese Regel verlangt
Das Feld Anschrift des Verkäufers (BG-5) ist erforderlich.
BeispielEN 16931 (UBL)
Eine Rechnung, aufgebaut wie eine gültige — bis auf diesen Unterschied:
<cac:Party>
<cbc:EndpointID schemeID="0088">7300010000001</cbc:EndpointID>
<cac:PartyLegalEntity>
<cbc:RegistrationName>Seller Co</cbc:RegistrationName>
</cac:PartyLegalEntity>
<cac:Contact>
<cbc:Name>Support</cbc:Name>
<cbc:Telephone>+49 30 0000000</cbc:Telephone>
<cbc:ElectronicMail>support@seller.example</cbc:ElectronicMail>
</cac:Contact>
</cac:Party>Der Validator meldet: Anschrift des Verkäufers (BG-5) ist erforderlich und im Dokument nicht enthalten.
So beheben Sie es
Ergänzen Sie das Feld Anschrift des Verkäufers in der Rechnung.
Häufige Fragen
- Was bedeutet BR-08?
- Das Feld Anschrift des Verkäufers (BG-5) ist erforderlich. Die Regel gilt für EN 16931 (UBL), Peppol BIS 3.0 und XRechnung 3.0 (UBL).
- Wie behebe ich BR-08?
- Ergänzen Sie das Feld Anschrift des Verkäufers in der Rechnung. In UBL ist das Element /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress.
Gilt in diesen Profilen
- EN 16931 (UBL)
- Peppol BIS 3.0
- XRechnung 3.0 (UBL)
Elementpfad
- Anschrift des Verkäufers (BG-5)UBL /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddressCII /CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/SellerTradeParty/PostalTradeAddressAbgeleitet aus dem, was der CII-Parser von WorkAlio akzeptiert — einen CII-Writer gibt es noch nicht, daher ist dieser Pfad nicht so unabhängig geprüft wie der UBL-Pfad.